Über die GIL
Die Gesellschaft für Interlinguistik e.V. (GIL) wurde 1991 in Berlin gegründet. Sie hat derzeit ca. 65 Mitglieder, vorwiegend aus der Sprachwissenschaft. Die Sprache der GIL ist in der Regel Deutsch.
Der Vorstand der GIL besteht zur Zeit aus sechs Mitgliedern.
Die GIL ist eine wissenschaftliche Gesellschaft, die sich mit den verschiedenen Aspekten der internationalen Kommunikation beschäftigt. Dazu gehören vor allem
- sprachpolitische
- linguistische
- ökonomische
- kulturelle
- historische
- juristische
- informationstechnische Fragestellungen.
Die GIL untersucht Möglichkeiten der Optimierung der internationalen Kommunikation und wendet sich dabei vor allem der Nutzung von Plansprachen zu. Weiterführende Literatur zu diesem Themenkreis finden Sie in einer Auswahlbibliografie .
Zu den Aktivitäten der GIL gehören
- die Durchführung von fachlich orientierten Jahrestagungen und Konferenzen und die Veröffentlichung von Tagungsakten und Jahrbüchern,
- die Förderung von Vorträgen und Veröffentlichungen der Mitglieder auch in anderen Medien
- die Information über interlinguistisch relevante Neuigkeiten durch unser Blog, früher durch Herausgabe des bibliografisch orientierten Bulletins „Interlinguistische Informationen“ (IntI; abgeschlossen 2016 mit Nr. 100)
- die Zusammenarbeit mit ähnlich interessierten Institutionen und Fachkolleginnen und -kollegen.
Mitglied werden
Eine Mitgliedschaft in der GIL steht allen wissenschaftlich Interessierten offen, die die Satzung anerkennen und einen Aufnahmeantrag einsenden. Satzungsgemäß entscheidet der Vorstand über die Aufnahme.
Die Mitgliedsbeiträge betragen seit Beginn der GIL stabil:
- für wissenschaftlichen Nachwuchs (z.B. Studenten): 10 Euro
- für Geringverdienende/Nichtverdienende (Arbeitslose, Rentner): 20 Euro
- für Vollverdienende: 30 Euro
- als Förderbeitrag: 50 Euro
Kontoverbindung
Bank: Volksbank Münsterland Nord e.G., Filiale Nordwalde
IBAN: DE55 4036 1906 5218 0840 00
SWIFT-Code (BIC): GENODEM1IBB
Überweisungen können auch auf das GIL-Konto gfil-b bei UEA erfolgen.
Gemeinnützigkeit
Die GIL dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken. Zuwendungen an die GIL bis 200€ können belegt durch Kontoauszug und die Bescheinigung über Gemeinnützigkeit in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei höheren Beträgen stellt der Schatzmeister auf Anfrage eine unterschriebene Bescheinigung aus.
Kontakt
Prof. Dr. Sabine Fiedler
(Vorsitzende)
Universität Leipzig
Institut für Anglistik
Beethovenstr. 15, 04107 Leipzig
sfiedler(bei)uni-leipzig(Punkt)de